Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen, gefördert.
Antragsfrist:
05.12.2025
–
31.03.2026
Antragstellung möglich
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Bürgerinitiativen
Vereine
Stiftungen
Denkmalpflege
Zuschuss/Zuweisung
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielleHilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine undStiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Eswerden insbesondere solcheMaßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung vonDenkmälern dienen, gefördert.