Förderung Kinderfeuerwehren
Antragsfrist:
21.01.2026 – 31.12.2026
21.01.2026 – 31.12.2026
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Ehrenamt
Zuschuss/Zuweisung
Kinderfeuerwehren
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Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Fördervoraussetzungen
- Stadt oder Gemeinde
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen
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