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Ökoprofit

(Teaser)
Antragsfrist:
13.01.2026 31.12.2030
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Klimaschutz
Umwelt- und Naturschutz
Zuschuss/Zuweisung

ÖKOPROFIT unterstützt Ihr Unternehmen durch Zuschüsse bei der Senkung von Betriebskosten durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt zwischen Kommune und Wirtschaft. Es ist ein modular aufgebautes Beratungs- und Qualifizierungsprogramm, das Betriebe jeder Art und Größe bei der Einführung und Verbesserung des betrieblichen Umweltmanagements fördert.

Im ÖKOPROFIT-Einsteigerprogramm bearbeiten Sie alle für Ihr Unternehmen relevanten Themen. Hierzu zählen z.B. Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu senken, sowie rechtliche und organisatorische Fragen. Dies geschieht sowohl durch gemeinsame Workshops als auch durch einzelbetriebliche Beratungen, die erfahrene Umweltberaterinnen und -berater durchführen. Am Ende steht die öffentlichkeitswirksame Auszeichnung der teilnehmenden Betriebe als „ÖKOPROFIT-Betrieb“.

Mit der neuen ÖKOPROFIT-Richtlinie werden zusätzliche Module angeboten, die verschiedenen Unternehmensbereichen sowie -größen eine Fördermöglichkeit bieten. Sie haben darüber hinaus durch das Modul Klub die Möglichkeit bei der Fortführung Ihrer ÖKOPROFIT-Aktivitäten unterstützt zu werden und den Erfahrungsaustausch weiterzuführen. Mit der ÖKOPROFIT-Rezertifizierung bieten mehrere Kommunen den einmal ausgezeichneten Betrieben die Möglichkeit der erneuten Auszeichnung.

Übrigens: Sie können das ÖKOPROFIT-Einsteigerprogramm zudem als eine kostengünstige Vorbereitung auf die Validierung nach der EU-Öko-Audit-Verordnung oder der Zertifizierung nach der ISO 14001 nutzen. Die Teilnahme erleichtert Ihnen auch den Aufbau von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 sowie die Durchführung von Energie-Audits nach DIN 16247.

In Nordrhein-Westfalen wurden bis November 2019 192 ÖKOPROFIT-Projekte mit mehr als 2.000 Betrieben begonnen und zum großen Teil bereits abgeschlossen.

Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Für Kommunen und Gemeinden, die Projektträger und Antragsteller für interessierte Unternehmen und Einrichtungen aller Branchen und Größen sind 

Fördervoraussetzungen

  • Bei gemeinsamer Projektdurchführung mehrerer Kommunen muss eine davon als Antragsteller und Zuwendungsempfänger fungieren.
  • Als teilnehmender Betrieb erbringen Sie eine finanzielle Eigenleistung, die jedoch durch eine Mitfinanzierung der Kommune und des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums gering gehalten wird.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie Ökoprofit

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Antwort 1

Antwort 2

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