2026 Landesförderplan Alter & Pflege
31.12.2025 – 31.12.2026
Einzelförderungen aus dem Bereich der Alten-und Pflegepolitik erfolgen mit Mitteln des Landesförderplans „Alter undPflege“.
Gefördert werden Projekte, die Teilhabeund Engagement im Alter stärken, Einsamkeit verringern oder wohnortnaheVersorgungsangebote verbessern – zum Beispiel durch Treffpunkte im Quartier,neue Beratungsangebote oder bessere Vernetzung von Unterstützungsangeboten undAkteuren des Sozial- und Gesundheitswesens.
Ziel ist es, dass ältere Menschen so lange wie möglich aktivam Leben teilnehmen können – mit guter Unterstützung, starker Gemeinschaft undpassender Hilfe, wenn sie gebraucht wird.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Träger der Alten- und Pflegepolitikwie: Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte), Spitzenverbände der FreienWohlfahrtspflege sowie private Anbieter, Strukturen und Institutionen imBereich Beratung, Engagement, Selbsthilfe, Quartiersentwicklung
Fördervoraussetzungen
- Das Projekt muss zu den Zielen des Landesförderplans Alter und Pflege passen – zum Beispiel Teilhabe stärken, Einsamkeit im Alter verringern oder wohnortnahe Unterstützung verbessern.
- Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
- Die Fördermittel dürfen ausschließlich für den im Antrag bewilligten Zweck eingesetzt werden.
- Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Ziel, Zielgruppe, geplanter Umsetzung und Kostenkalkulation ist Teil des Antrags.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Land NRW
- Träger der Pflegeversicherungen
Nein, es gibt keine Fristen. Anträge können laufend eingereicht werden.
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