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2026 Landesförderplan Alter & Pflege

Das Land Nordrhein‑Westfalen unterstützt Projekte, die älteren Menschen helfen, aktiv zu bleiben, sich weniger allein zu fühlen und gut versorgt zu sein – direkt im eigenen Wohnumfeld. Die Einzelförderung richtet sich an Initiativen, Kommunen und Träger, die genau hier etwas bewegen wollen.
Antragsfrist:
31.12.2025 31.12.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Private Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Schulen und Bildungseinrichtungen
Träger von Ersatzschulen
Verbände
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Privatpersonen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Gesundheit
Soziales
Zuschuss/Zuweisung

Einzelförderungen aus dem Bereich der Alten-und Pflegepolitik erfolgen mit Mitteln des Landesförderplans „Alter undPflege“.

Gefördert werden Projekte, die Teilhabeund Engagement im Alter stärken, Einsamkeit verringern oder wohnortnaheVersorgungsangebote verbessern – zum Beispiel durch Treffpunkte im Quartier,neue Beratungsangebote oder bessere Vernetzung von Unterstützungsangeboten undAkteuren des Sozial- und Gesundheitswesens.

Ziel ist es, dass ältere Menschen so lange wie möglich aktivam Leben teilnehmen können – mit guter Unterstützung, starker Gemeinschaft undpassender Hilfe, wenn sie gebraucht wird.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Träger der Alten- und Pflegepolitikwie: Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte), Spitzenverbände der FreienWohlfahrtspflege sowie private Anbieter, Strukturen und Institutionen imBereich Beratung, Engagement, Selbsthilfe, Quartiersentwicklung

Fördervoraussetzungen

  • Das Projekt muss zu den Zielen des Landesförderplans Alter und Pflege passen – zum Beispiel Teilhabe stärken, Einsamkeit im Alter verringern oder wohnortnahe Unterstützung verbessern.
  • Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
  • Die Fördermittel dürfen ausschließlich für den im Antrag bewilligten Zweck eingesetzt werden.
  • Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Ziel, Zielgruppe, geplanter Umsetzung und Kostenkalkulation ist Teil des Antrags.

Rechtliche Grundlage

§ 19 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Land NRW
  • Träger der Pflegeversicherungen
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Nein, es gibt keine Fristen. Anträge können laufend eingereicht werden.

Weiterführende Links und Downloads