Denkmalförderung 2026
14.12.2025 – 31.12.2026
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen, gefördert.
Ziel ist es, durch Denkmalschutz und Denkmalpflege das baukulturelle, archäologische und paläontologische Erbe Nordrhein-Westfalens zu erhalten.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- natürliche Personen (private Denkmaleigentümerinnen oder-eigentümer),
- juristische Personen des privaten Rechts,
- Kirchen und Religionsgemeinschaften,
- Gemeinden.
Fördervoraussetzungen
- Ihr Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
- Die denkmalrechtliche Erlaubnis muss vorliegen.
- Die denkmalbedingten Ausgaben müssen klar sein.
Rechtliche Grundlage
Förderrichtlinie Denkmalschutz und Denkmalpflege im Land Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW)Gemeinden, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Privatpersonen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts).
Gefördert werden Maßnahmen, die im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem: Die Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz, Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen, Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen, wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation sowie die Präsentation und Vermittlung von Denkmälern.
Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen.
Textfüller Antragsfrist
Bürgerschaftliches Engagement wird anerkannt. Ihre Eigenleistungen können als fiktive Ausgaben berücksichtigt werden und ehrenamtliche Fachleistungen finden ebenfalls Eingang in die Förderung. So wird Ihr persönlicher Einsatz zu einem wichtigen Baustein für den Erhalt unserer Denkmäler.
Textfüller Bewilligungsphase
Natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten Rechts können eine Förderung von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für Kirchen, Religionsgemeinschaften und kommunale Gebietskörperschaften beträgt die Förderquote 30 %.
Die Förderhöchstgrenze beläuft sich grundsätzlich auf 350.000 Euro.
Anträge können durch Privatpersonen (oder Initiativen) erst ab zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 10.000 Euro gestellt werden. Bei Kirchen oder Religionsgemeinschaften beträgt die Bagatellgrenze mehr als 25.000 Euro und bei Gemeinden mehr als 50.000 Euro. Die Bagatellgrenze dient dazu, aufwendige Antragsbearbeitungen für Kleinstbeträge zu vermeiden. Bitte prüfen Sie daher vor Antragstellung, ob Ihr Vorhaben mehr als die genannten Beträge umfasst.
Die örtlich zuständigen Bezirksregierungen (Dezernate 35).