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Denkmalförderung 2026

Denkmäler prägen unsere Städte, Dörfer und Landschaften. Sie erzählen von Herkunft, Identität und Handwerkskunst. Mit der neuen Denkmalförderung Nordrhein-Westfalen unterstützt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, dieses kulturelle Erbe zu erhalten und für kommende Generationen zu sichern.
Antragsfrist:
14.12.2025 31.12.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Vereine
Privatpersonen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Denkmalpflege
Zuschuss/Zuweisung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen, gefördert. 

Ziel ist es, durch Denkmalschutz und Denkmalpflege das baukulturelle, archäologische und paläontologische Erbe Nordrhein-Westfalens zu erhalten. 


Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • natürliche Personen (private Denkmaleigentümerinnen oder-eigentümer),
  • juristische Personen des privaten Rechts,
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften,
  • Gemeinden.

Fördervoraussetzungen

  • Ihr Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
  • Die denkmalrechtliche Erlaubnis muss vorliegen.
  • Die denkmalbedingten Ausgaben müssen klar sein.

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie Denkmalschutz und Denkmalpflege im Land Nordrhein-Westfalen

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW)
Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Gemeinden, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Privatpersonen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts).

Gefördert werden Maßnahmen, die im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem: Die Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz, Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen, Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen, wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation sowie die Präsentation und Vermittlung von Denkmälern.

Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen.

Textfüller Antragsfrist

Bürgerschaftliches Engagement wird anerkannt. Ihre Eigenleistungen können als fiktive Ausgaben berücksichtigt werden und ehrenamtliche Fachleistungen finden ebenfalls Eingang in die Förderung. So wird Ihr persönlicher Einsatz zu einem wichtigen Baustein für den Erhalt unserer Denkmäler.

Textfüller Bewilligungsphase

Natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten Rechts können eine Förderung von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für Kirchen, Religionsgemeinschaften und kommunale Gebietskörperschaften beträgt die Förderquote 30 %.

Die Förderhöchstgrenze beläuft sich grundsätzlich auf 350.000 Euro.

Anträge können durch Privatpersonen (oder Initiativen) erst ab zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 10.000 Euro gestellt werden. Bei Kirchen oder Religionsgemeinschaften beträgt die Bagatellgrenze mehr als 25.000 Euro und bei Gemeinden mehr als 50.000 Euro. Die Bagatellgrenze dient dazu, aufwendige Antragsbearbeitungen für Kleinstbeträge zu vermeiden. Bitte prüfen Sie daher vor Antragstellung, ob Ihr Vorhaben mehr als die genannten Beträge umfasst.

Die örtlich zuständigen Bezirksregierungen (Dezernate 35).

Weiterführende Links und Downloads