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Zwischennachweis

Mit einem Zwischennachweis wird die Verwendung der im Vorjahr abgerufenen Fördergelder nachgewiesen. Er wird bei mehrjährigen Maßnahmen vorgeschrieben. Der Zuwendungsbescheid enthält die Frist, bis zu der jeweils ein Zwischennachweis bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen ist.