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Zuwendungszweck

Der Zuwendungszweck beschreibt, wie der Name bereits vermuten lässt, zu welchem Zweck eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt wird. Er wird jeweils auf Grundlage der entsprechenden Förderrichtlinie oder den Fördergrundsätzen der jeweiligen Förderung dargestellt.