Verwendungsnachweis oder vereinfachter Verwendungsnachweis
Mit dem Verwendungsnachweis wird die Verwendung der Fördergelder nachgewiesen. Eine Förderrichtlinie enthält in der Regel eine Frist, bis zu der der Verwendungsnachweis in welcher Form bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen ist.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, welcher beschreibt, wofür die Mittel verwendet wurden, und einem zahlenmäßigen Nachweis, der sämtliche Ausgaben und Belege auflistet.
Bei einem vereinfachten bzw. einfachen Verwendungsnachweis besteht der zahlenmäßige Nachweis aus einer Auflistung der Einnahmen und Ausgaben. Belege für entstandene Ausgaben müssen bei einem einfachen Verwendungsnachweis nicht vorgelegt, aber für den Fall einer Prüfung aufbewahrt werden.