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Mittelanforderung

Bei manchen Förderungen wird das Geld nicht automatisch nach der Bewilligung ausgezahlt, sondern erst nach Übersendung einer Mittelanforderung an die zuständige Bezirksregierung. Dies ist in der Regel bei großen Vorhaben der Fall. Dann wird jeweils nur der Teil der Zuwendung ausgezahlt, auf den Sie aufgrund zu begleichender Rechnungen einen Anspruch haben. Die Mittelanforderung ist vergleichbar mit einem vorausgefüllten Überweisungsbeleg. Die erforderlichen Angaben finden Sie im jeweiligen Vordruck. Weitere Modalitäten zur Auszahlung finden Sie in der Nummer 1 der jeweiligen ANBest.

Wichtig:

Die angeforderte Zuwendung darf nicht höher sein als die Summe der Mittel, die Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Ansonsten können Zinsen anfallen.