Maßnahmenbeginn
Der Maßnahmenbeginn ist in der Landeshaushaltsordnung als der Abschluss eines des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages definiert. Ein Projekt darf in der Regel erst dann begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid bekanntgegeben wurde. Fangen Sie ein Projekt vorher an, führt dies dazu, dass Ihnen keine Förderung mehr gewährt werden darf (siehe auch „Vorzeitiger Maßnahmenbeginn“).
Beispiel:
Für Ihr Projekt benötigen Sie Ausstellungstafeln. Nachdem Sie Ihren Zuwendungsbescheid in Händen halten (nicht vorher!), bestellen Sie diese bei einem örtlichen Unternehmen. Sie gehen einen Kaufvertrag ein und schließen damit einen Lieferungsvertrag ab.