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Höchstbetragsregelung

Bei einer Höchstbetragsregelung ist die maximale Höhe der Fördersumme begrenzt. Die Art der Finanzierung wird in der Regel in einer Förderrichtlinie festgelegt.

Beispiel:

Die Höchstbetragsregelung eines Förderprogramms schreibt eine maximale Fördersumme von 2.000 Euro vor. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr als 2.000 Euro Förderung erhalten können, auch wenn Ihnen mehr als 2.000 Euro zur Deckung der Gesamtkosten fehlen oder bei einer Anteilsfinanzierung der prozentuale Anteil der Förderung an den Gesamtkosten eigentlich größer wäre.