Direkt zum Inhalt

Gesicherte Gesamtfinanzierung

Eine Zuwendung des Landes darf nur gewährt werden, wenn die Finanzierung des geplanten Vorhabens bei Gewährung der Zuwendung gesichert ist. Dies bedeutet, dass zusammen mit der Förderung des Landes nachvollziehbar ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um das Vorhaben durchführen zu können.