Direkt zum Inhalt

Bürgerschaftliches Engagement

Hiermit sind freiwillige, unentgeltliche Arbeiten gemeint, welche als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung an eine natürliche oder juristische Person einbezogen werden können.

In manchen Förderprogrammen dürfen Sie bürgerschaftliches Engagement einbringen. Nähere Informationen zur Ausgestaltung finden Sie in der durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen „Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen“.