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Bewilligungsbehörde

Zuwendungen unseres Ministeriums werden weit überwiegend durch die für Sie örtlich zuständige Bezirksregierung
bearbeitet.

Die Bezirksregierung betreut Sie von der Antragsstellung über die Bewilligung und den Mittelabruf (Auszahlung) bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung. Eine Auflistung der für Sie zuständigen Bezirksregierung finden Sie unter: https://www.mhkbd.nrw