Fördermaßnahmen zu beantragen ist häufig mit Unsicherheiten verbunden. Sie müssen sich keine Sorgen machen, wir helfen Ihnen, sich zurecht zu finden.
Mit „Bekanntgabe“ ist der Zugang eines Bescheides an die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger (also an Sie / Ihren Verein) auf elektronischem oder postalischem Weg gemeint.