Fördermaßnahmen zu beantragen ist häufig mit Unsicherheiten verbunden. Sie müssen sich keine Sorgen machen, wir helfen Ihnen, sich zurecht zu finden.
Solange keine positive Förderentscheidung vorliegt, werden Sie oder Ihr Verein als Antragstellerin oder Antragsteller bezeichnet. Wenn Sie eine Zuwendung erhalten, werden Sie zur Zuwendungsempfängerin oder zum Zuwendungsempfänger.