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Anteilsfinanzierung

Bei der Anteilsfinanzierung wird ein festgelegter prozentualer Anteil der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtkosten übernommen. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben, welche im jeweiligen Förderprogramm als finanziell unterstützungswert anerkannt werden. Die Art der Finanzierung wird in der Regel in einer Förderrichtlinie festgelegt.

Beispiel:

Die Gesamtkosten betragen 10 000 Euro. Sie erhalten eine Anteilsfinanzierung von 50 %. Ihre Zuwendung beträgt demnach 5.000 Euro.