Bewilligung in Form eines Bewilligungsbescheides
Die Gewährung öffentlicher Zuwendungen, also die finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen, hat in einer bestimmten Art und Form zu erfolgen.
Sie erhalten einen elektronischen oder schriftlichen Bewilligungsbescheid, der Ihnen zum einen die Zuwendung gewährt, Ihnen zeitgleich aber auch Regelungen auferlegt, die Sie einzuhalten haben. Der Bewilligungsbescheid legt die Art und Weise fest, wie
und in welcher Höhe eine Zuwendung gewährt wird. Er ist als Anlage immer mit „ANBest-P“ oder „-G“ verbunden.
- Weitere Anlagen können sein:
- geprüfte Kosten- und Finanzierungspläne
- Vordrucke für den Mittelabruf
- Vordrucke für den Zwischennachweis
- Vordrucke für den Verwendungsnachweis
Unsere Vision:
Wir als Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung bemühen uns eine weitgehende digitale Antrags und Bewilligungspraxis zu etablieren, um so weit wie möglich auf Papier verzichten zu können. Nur so kann eine zukunftsfähige Verwaltung aussehen.