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ANBest

Die Abkürzung „ANBest“ bedeutet nichts anderes als: „Allgemeine Nebenbestimmungen“. Sie sind Bestandteil eines
jeden Zuwendungsbescheides. In der „ANBest“ werden Regelungen getroffen, die in jedem Falle einzuhalten sind. So wird zum Beispiel geregelt, wie die Zuwendung anzufordern und wie diese zu verwenden ist.

Die „ANBest“ gibt es als

a) „ANBest-P“: Für Zuwendungen zur Projektförderung. Für bspw. Vereine, Initiativen, Privatpersonen.
b) „ANBest-G“: Für Gemeinden, Städte und Kreise.
c) „ANBest-I“: Für institutionelle Förderungen (werde sehr selten gewährt).

Unsere Empfehlung:

Lesen Sie immer sowohl den Zuwendungsbescheid als auch seine Anlagen bis zum Ende durch um eine rundum erfolgreiche Durchführung Ihres Förderprojektes zu ermöglichen.