Zuschüsse zur Entwicklung und Pflege des Netzwerks Industriekultur Stand 24.02.2026
01.02.2026 – 30.09.2026
Der Schutz und die Pflege von Industriedenkmälern, die wichtige Dokumente der Wirtschafts-, Sozial-, Industrie- und Technikgeschichte, aber auch der Landes-und Stadtentwicklung darstellen, ist ein besonderes Anliegen der Stadtentwicklungs- und Denkmalpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Landunterstützt daher Maßnahmen und Aktivitäten, die dazu beitragen, die Akzeptanz gegenüber den Denkmälern der Industrie und Technik zu erhöhen und die Öffentlichkeit von den ökonomischen, ökologischen und kulturellen Vorteilen zuüberzeugen, die aus der Erhaltung und sinnvollen Nutzung dieser Denkmäler erwachsen. Ziel ist es, Orte der Industriegeschichte und Ihre Objekte in Nordrhein-Westfalen dauerhaft zu sichern und ihre Fortentwickelung zu ermöglichen. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleinere Institutionen, Vereine und bürgerschaftlich getragene Initiativen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind insbesondere Vereine, bürgerschaftlich getragene Initiativen und industriekulturelle Netzwerke sowie Regional- und Landschaftsverbände oder Stiftungen mit entsprechendem Satzungszweck.
Fördervoraussetzungen
- Frist: Einreichen eines prüffähigen Antrages bis spätestens 30.09.2026.
- Maßnahmenbeginn: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Unter einen Beginn fällt u.a. die Auftragsvergabe, Lieferungen, u.ä. - die Ermittlung von Vergleichsangeboten zählt dabei nicht als Projektbeginn.
- Durchführungszeitraum: Projekte müssen bis 31.12.2026 abgeschlossen werden können.
- Es ist ein Eigenanteil i.H.v. mindestens 20% der förderfähigen Kosten zu erbringen. Eine Vollfinanzierung Ihres Projektes ist ausgeschlossen.
Rechtliche Grundlage
Projektförderung nach Landeshaushaltsordnung gem. §§ 23, 44 LHO in Verbindung mit den Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung resp. zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-P resp. ANBest-G)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenProjektskizzen können ab Veröffentlichung des Förderangebots jederzeit, jedoch bis spätestens 31. Juli 2026 formlos per E-Mail im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) eingereicht werden. Senden Sie Ihre Projektskizze an industriekultur@mhkbd.nrw.de
Die Projektskizze sollte mindestens eine Beschreibung der Maßnahme beinhalten (1-2 Seiten) sowie eine Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Gesamtausgaben.
Sie erhalten auf Basis Ihrer Projektskizze eine Ersteinschätzung des Fachreferates zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. Eine positive Ersteinschätzung ist keine Förderzusage. Hier wird lediglich festgestellt, ob Ihre Projektidee zu den Förderzielen des Programms passt.
Nach einer positiven Ersteinschätzung kann der Förderantrag bis spätestens 30. September 2026 gestellt werden.
Nein! Sie erhalten auf Basis Ihrer Projektskizze eine Ersteinschätzung des Fachreferates zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. Eine positive Ersteinschätzung ist keine Förderzusage. Hier wird lediglich festgestellt, ob Ihre Projektidee zu den Förderzielen des Programms passt. Nach einer positiven Ersteinschätzung kann der prüffähige Förderantrag gestellt werden. Die Förderzusage erfolgt vorbehaltlich der Antragsprüfung durch die Bewilligungsbehörde.
Im ersten Schritt reichen Sie eine Projektskizze ein. Die Projektskizze sollte mindestens eine Beschreibung der Maßnahme beinhalten (1-2 Seiten) sowie eine Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Gesamtausgaben. Projektskizzen können bis spätestens 31. Juli 2026 formlos per E-Mail im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) eingereicht werden (Ansprechperson Maike Streit). Bitte beachten Sie bei Ihrer Projektplanung, dass Ihr Vorhaben noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden muss. Sie erhalten auf Basis Ihrer Projektskizze eine Ersteinschätzung des Fachreferates zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. Eine positive Ersteinschätzung ist keine Förderzusage. Hier wird lediglich festgestellt, ob Ihre Projektidee zu den Förderzielen des Programms passt.
Nach einer positiven Ersteinschätzung kann der Förderantrag werden, spätestens jedoch bis zum 30. September 2026.
Nach einer positiven Ersteinschätzung kann der Förderantrag jederzeit, spätestens jedoch bis zum 30. September 2026 gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihren verbindlichen Projektantrag so früh wie möglich zu stellen, bestenfalls 6-8 Wochen vor Ihrem Projektstart. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit Ihrem Projekt noch nicht begonnen wurde (darunter fällt u.a. die Auftragsvergabe, Lieferungen, u. ä. – die Ermittlung von Vergleichspreisen zählt dabei nicht als Projektbeginn). Denken Sie bei Ihrer Projektplanung daran, dass das Projekt bis 31.12.2026 abgeschlossen sein muss.
Sobald Ihr prüffähiger (d.h. vollständiger) Antrag bei uns vorliegt, wird dieser von uns geprüft. Im Nachgang der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.
Ihr Zuwendungsbescheid enthält alle wesentlichen Regeleungen und Bestimmungen. In jedem Falle sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung zu beachten, die Sie bei einer Bewilligung mit Ihrem Zuwendungsbescheid erhalten.
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