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Zuna RL ohne IBAN

168050
Antragsfrist:
19.08.2025 31.12.2028
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Forschung
Umwelt- und Naturschutz
Zuschuss/Zuweisung

Ziel der Förderung ist die Weiterentwicklung des Standes der Technik der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören:

  • nachhaltige Abwasserbeseitigung
  • Schutz der natürlichen Ressourcen (Wasser, Klima, Energie, Luft, Boden, Biodiversität)
  • Weiterentwicklung der Abwassertechnik
  • Erhalt der Infrastruktur
  • Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Als Zuwendungsempfänger kommen Forschungseinrichtungen in Frage. Dies sind Einrichtungen wie Hochschulen und Forschungsinstitute unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich oder privatrechtlich) oder ihrer Finanzierungsweise, deren Hauptaufgabe in Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung besteht und die ihre Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Technologietransfer verbreiten. Von der Förderung umfasst sind ausschließlich Einrichtungen, die eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dies wird in der Regel als gegeben angesehen, wenn eins der folgenden Kriterien vorliegt:

  • die Ausbildung von mehr oder besser qualifizierten Humanressourcen (Lehre & Fortbildung)
  • die unabhängige Forschung und Entwicklung (FuE) zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses
  • die Verbreitung der Forschungsergebnisse (Publikation, Internet etc.)

Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, ist die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit förderunschädlich, wenn die beiden Tätigkeitsformen und ihre Kosten und Finanzierungen eindeutig voneinander getrennt werden können.

Die Zuwendungsberechtigten können sich Unternehmen (z. B. Ingenieurbüros, Gewerbe- und Industriebetriebe) als Kooperationspartner bedienen. Hiermit sind Unternehmen oder Einrichtungen gemeint, deren Vorhaben der Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie dienen.

Fördervoraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger sind „Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung“ oder „Forschungseinrichtungen“ und „Forschungsinfrastruktur“ im Sinne der Nummer 1.3 Doppelbuchstabe ff und gg der Mitteilung 2022/C 414/01. Von der Förderung umfasst sind ausschließlich Einrichtungen, die eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Nummer 2.1.1 der Mitteilung 2022/C 414/01 darstellen.
  • Kooperationspartner der Forschungseinrichtungen können Unternehmen und Einrichtungen, zum Beispiel Ingenieurbüros oder Gewerbe- oder Industriebetriebe und andere - siehe Nummer 13.4.3, sein

Rechtliche Grundlage

ZunA RL

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von MUNV NRW