Umweltschecks „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen
Antragsfrist:
04.02.2026 – 30.09.2026
04.02.2026 – 30.09.2026
Antragstellung möglich
Private Unternehmen
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Privatpersonen
Umwelt- und Naturschutz
Zuschuss/Zuweisung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Engagement von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen, die sich lokal und regional für den Erhalt und die Stärkung von Natur und Landschaft engagieren und damit vor Ort aktiv Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt und der Biodiversität in Nordrhein-Westfalen leisten.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts
Fördervoraussetzungen
- Die antragstellende Person erklärt, dass die Zuwendung nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt wird und die antragstellende Person keine terroristische Vereinigung ist oder terroristische Vereinigungen unterstützt.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Förderung von Umweltschecks mit der Zweckbestimmung Naturschutz und Landschaftspflege (Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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