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[Test] Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ NRW)

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte. Ziel sind die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen.
Antragsfrist:
15.05.2025 14.05.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Hochschulen und Universitäten
Forschungseinrichtungen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Land- und Forstwirte
Privatpersonen
Private Unternehmen
Land- und Forstwirte
Öffentliche Unternehmen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Bildung
Forschung
Kinder und Jugend
Politische Bildung
Schule
Weiterbildung
Familie
Flucht
Gesundheit
Geschlechtliche Vielfalt (LSBTIQ*)
Kinder und Jugend
Gleichstellung
Soziales
Integration
Sport
Kunst und Kultur
Ehrenamt
Medien
Digitalisierung
Arbeit
Innovation und technologische Entwicklung
Land- und Forstwirtschaft
Wirtschaft
Unternehmensgründung
Start-ups und Gründungen
Internationales
Europa
Energie
Land- und Forstwirtschaft
Umwelt- und Naturschutz
Klimaschutz
Wohnen
Verkehr
Strukturwandel und -entwicklung
Stadtentwicklung
Infrastruktur
Bau
Denkmalpflege
Heimat
Sonstiges
Darlehen

Durch interkommunale Zusammenarbeit kann die Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns gesteigert und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau in den Regionen gewährleistet werden. Entsprechende Handlungsansätze dienen – auch mit Blick auf die demografische Entwicklung – dem Erhalt und Ausbau lokaler wie regionaler Gestaltungsspielräume. Gerade für kleinere Städte und Gemeinden kann die interkommunale Zusammenarbeit eine Chance sein, um Doppelstrukturen zu vermeiden und strategische Gewichte zu erhöhen. Die Erfolgsformel für die Zukunft könnte lauten: „Kooperieren statt konkurrieren“ – und das vor allem zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind viele Formen von Zusammenarbeit möglich: im Kleinen wie im Großen.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

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Fördervoraussetzungen

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen, EU Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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