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[Test] Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ NRW)

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte. Ziel sind die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen.
Antragsfrist:
15.05.2025 14.05.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Land- und Forstwirte
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Land- und Forstwirte
Privatpersonen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Bildung
Forschung
Kinder und Jugend
Politische Bildung
Schule
Weiterbildung
Familie
Flucht
Gesundheit
Geschlechtliche Vielfalt (LSBTIQ*)
Gleichstellung
Integration
Kinder und Jugend
Soziales
Ehrenamt
Kunst und Kultur
Medien
Sport
Arbeit
Digitalisierung
Innovation und technologische Entwicklung
Land- und Forstwirtschaft
Start-ups und Gründungen
Unternehmensgründung
Wirtschaft
Europa
Internationales
Energie
Land- und Forstwirtschaft
Klimaschutz
Umwelt- und Naturschutz
Bau
Infrastruktur
Stadtentwicklung
Strukturwandel und -entwicklung
Verkehr
Wohnen
Denkmalpflege
Heimat
Sonstiges
Darlehen

Durch interkommunale Zusammenarbeit kann die Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns gesteigert und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau in den Regionen gewährleistet werden. Entsprechende Handlungsansätze dienen – auch mit Blick auf die demografische Entwicklung – dem Erhalt und Ausbau lokaler wie regionaler Gestaltungsspielräume. Gerade für kleinere Städte und Gemeinden kann die interkommunale Zusammenarbeit eine Chance sein, um Doppelstrukturen zu vermeiden und strategische Gewichte zu erhöhen. Die Erfolgsformel für die Zukunft könnte lauten: „Kooperieren statt konkurrieren“ – und das vor allem zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind viele Formen von Zusammenarbeit möglich: im Kleinen wie im Großen.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

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  3. drei


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Fördervoraussetzungen

  • F1
  • F2
  • F3

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie

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Kontakt und Ansprechperson

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land, EU Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von MHKBD