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[Test] Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ NRW)

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte. Ziel sind die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen.
Antragsfrist:
15.05.2025 14.05.2026
Antragstellung möglich

Schulen und Bildungseinrichtungen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Sonstiges
Darlehen

Durch interkommunale Zusammenarbeit kann die Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns gesteigert und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau in den Regionen gewährleistet werden. Entsprechende Handlungsansätze dienen – auch mit Blick auf die demografische Entwicklung – dem Erhalt und Ausbau lokaler wie regionaler Gestaltungsspielräume. Gerade für kleinere Städte und Gemeinden kann die interkommunale Zusammenarbeit eine Chance sein, um Doppelstrukturen zu vermeiden und strategische Gewichte zu erhöhen. Die Erfolgsformel für die Zukunft könnte lauten: „Kooperieren statt konkurrieren“ – und das vor allem zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind viele Formen von Zusammenarbeit möglich: im Kleinen wie im Großen.

Auf einen Blick

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Fördervoraussetzungen

  • F1
  • F2
  • F3

Rechtliche Grundlage

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land, EU Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von MHKBD
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