Test Auswahl ohne Pflicht
Antragsfrist:
18.03.2026 – 25.03.2036
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Antragstellung möglich
Gemeindeverbände
Bildung
Eigenkapitalfinanzierungen
123
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Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
123
Fördervoraussetzungen
- 123
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
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