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[TEST 11-06] Aufbauhilfen für Unternehmen anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021

Das Hochwasser 2021 hat Ihr Unternehmen getroffen? Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen ersetzen bis zu 80 % Ihrer Reparatur- oder Wertminderungskosten, tragen Einnahmeausfälle für sechs Monate und erstatten Gutachterkosten vollständig. Lassen Sie sich beraten und stellen Sie Ihren Antrag spätestens bis 30. Juni 2025.
Antragsfrist:
11.06.2025 05.06.2026
Antragstellung möglich

Land- und Forstwirte
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Künstlerinnen und Künstler
Arbeit
Wirtschaft
Infrastruktur
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Die „Aufbauhilfe für Unternehmen“ unterstützt Betriebe, Selbstständige und freie Berufe in Nordrhein-Westfalen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 Schäden erlitten haben. Gewährt wird eine Billigkeitsleistung – ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der in der Regel 80 % der förderfähigen Kosten deckt; in Härtefällen sind 100 % möglich. Erstattet werden

• Sachschäden nach Reparaturkosten oder nach dem vor dem Ereignis gültigen wirtschaftlichen Wert,

• Einnahmeausfälle (maximal sechs Monate ab Schadensdatum) sowie

• Gutachterkosten komplett.

Eine Förderung gibt es nur, wenn der Schaden eindeutig auf das Unwetter zurückgeht und keine Überkompensation entsteht – also keine Doppelerstattung durch Versicherungen oder andere Gelder. Die Unter­grenze pro betroffene Betriebsstätte liegt bei 5.000 Euro.

Ablauf in Kürze

1. Erstberatung bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK/HWK) oder Berufskörperschaft; dort erhalten Sie auch Hinweise zu zugelassenen Sachverständigen.

2. Gutachten einer bzw. eines unabhängigen, anerkannten Sachverständigen oder Versicherers einholen; es muss sämtliche Schadens- und Ausfallpositionen belegen.

3. Antrag vollständig bis spätestens 30.06.2025 elektronisch einreichen. Nach positiver Prüfung folgt der Bewilligungs­bescheid und – nach Mittelabruf – die Auszahlung.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeder Größe
  • Selbstständige und Angehörige freier Berufe
  • Betreibende und Eigentümerinnen bzw. Eigentümer privater oder öffentlicher Infrastruktur in Energie-, Wasser-, Telekommunikations- und Eisenbahn­bereichen
  • Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen im Sinne der Gemeinschafts­aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Fördervoraussetzungen

  • Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, nachweislich durch das Juli-2021-Unwetter geschädigt
  • Schadenshöhe pro Betriebsstätte mindestens 5.000 Euro
  • Nachweis aller Schäden bzw. Einkommens­einbußen durch unabhängiges Gutachten oder Versicherungsgutachten
  • Beantragter Zuschuss führt nicht zu Überkompensation (Versicherungs- und andere Leistungen werden angerechnet)
  • Vollständiger, fristgerechter Antrag nach vorheriger Kammerberatung; Einreichung spätestens 30.06.2025
  • Einhaltung der besonderen Neben- und Publizitäts­bestimmungen des Bewilligungs­bescheids (z. B. sechsmonatiger Verwendungsnachweis, Aufbewahrungspflicht von Original­belegen zehn Jahre)

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

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Kontakt und Ansprechperson

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land, Bund Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von NRW.Bank