[TEST 11-06] Aufbauhilfen für Unternehmen anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021
11.06.2025 – 05.06.2026
Die „Aufbauhilfe für Unternehmen“ unterstützt Betriebe, Selbstständige und freie Berufe in Nordrhein-Westfalen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 Schäden erlitten haben. Gewährt wird eine Billigkeitsleistung – ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der in der Regel 80 % der förderfähigen Kosten deckt; in Härtefällen sind 100 % möglich. Erstattet werden
• Sachschäden nach Reparaturkosten oder nach dem vor dem Ereignis gültigen wirtschaftlichen Wert,
• Einnahmeausfälle (maximal sechs Monate ab Schadensdatum) sowie
• Gutachterkosten komplett.
Eine Förderung gibt es nur, wenn der Schaden eindeutig auf das Unwetter zurückgeht und keine Überkompensation entsteht – also keine Doppelerstattung durch Versicherungen oder andere Gelder. Die Untergrenze pro betroffene Betriebsstätte liegt bei 5.000 Euro.
Ablauf in Kürze
1. Erstberatung bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK/HWK) oder Berufskörperschaft; dort erhalten Sie auch Hinweise zu zugelassenen Sachverständigen.
2. Gutachten einer bzw. eines unabhängigen, anerkannten Sachverständigen oder Versicherers einholen; es muss sämtliche Schadens- und Ausfallpositionen belegen.
3. Antrag vollständig bis spätestens 30.06.2025 elektronisch einreichen. Nach positiver Prüfung folgt der Bewilligungsbescheid und – nach Mittelabruf – die Auszahlung.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeder Größe
- Selbstständige und Angehörige freier Berufe
- Betreibende und Eigentümerinnen bzw. Eigentümer privater oder öffentlicher Infrastruktur in Energie-, Wasser-, Telekommunikations- und Eisenbahnbereichen
- Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Fördervoraussetzungen
- Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, nachweislich durch das Juli-2021-Unwetter geschädigt
- Schadenshöhe pro Betriebsstätte mindestens 5.000 Euro
- Nachweis aller Schäden bzw. Einkommenseinbußen durch unabhängiges Gutachten oder Versicherungsgutachten
- Beantragter Zuschuss führt nicht zu Überkompensation (Versicherungs- und andere Leistungen werden angerechnet)
- Vollständiger, fristgerechter Antrag nach vorheriger Kammerberatung; Einreichung spätestens 30.06.2025
- Einhaltung der besonderen Neben- und Publizitätsbestimmungen des Bewilligungsbescheids (z. B. sechsmonatiger Verwendungsnachweis, Aufbewahrungspflicht von Originalbelegen zehn Jahre)
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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