Städtebauförderung STEP 2026
25.08.2025 – 30.09.2025
Die Städtebauförderung ist eine wichtige Aufgabe und ein Leitprogramm für eine zukunftsfähige, nachhaltige und resiliente Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen durch Zuwendungen (Städtebaufördermittel) des Landes, des Bundes und der Europäischen Union (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung). Die städtebauliche Erneuerung hat insbesondere zum Ziel, die gewachsenen baulichen Strukturen der Städte und Gemeinden zu erhalten und unter Berücksichtigung demografischer Rahmenbedingungen zeitgemäß fortzuentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch städtebauliche Maßnahmen zu stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt zu schützen und zu verbessern.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kommunen (s. Nummer 3 Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023).
Fördervoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kommunen (s. Nummer 3 Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023).
Kontakt und Ansprechperson
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