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Städtebauförderung (Schulung)

Fördermittel von Land und Bund für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Stadtentwicklung
Antragsfrist:
15.08.2025 30.09.2025
Antragstellung momentan nicht möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Stadtentwicklung
Zuschuss/Zuweisung

Die Städtebauförderung ist eine wichtige Aufgabe und ein Leitprogramm für eine zukunftsfähige, nachhaltige und resiliente Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen durch Zuwendungen (Städtebaufördermittel) des Landes, des Bundes und der Europäischen Union (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung). Die städtebauliche Erneuerung hat insbesondere zum Ziel, die gewachsenen baulichen Strukturen der Städte und Gemeinden zu erhalten und unter Berücksichtigung demografischer Rahmenbedingungen zeitgemäß fortzuentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch städtebauliche Maßnahmen zu stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt zu schützen und zu verbessern.​​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kommunen (s. Nummer 3 Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023).

Fördervoraussetzungen

  • Die Fördervoraussetzungen ergeben sich aus Nummer 4 der Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023.

Rechtliche Grundlage

Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023

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Kontakt und Ansprechperson

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Kommunen