Qualifizierung OGS
18.11.2025 – 15.01.2026
Zuwendungen zur Durchführung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie für Maßnahmen der Weiterentwicklung der Qualität im Bereich der außerunterrichtlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die zugleich Träger von offenen Ganztagsangeboten im Primarbereich sindTräger der öffentlichen Jugendhilfe, gemeinsam mit freien Ganztgasträgern
Fördervoraussetzungen
- Nachweis über die Trägerschaft eines offenen Ganztagsangebotes in der Primarstufe
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für den Bereich der außerunterrichtlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Richtlinie OGS Qualifizierung)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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