OGS Qualifizierung
27.10.2025 – 15.01.2026
Förderung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie für Maßnahmen der Weiterentwicklung der Qualität im Bereich der außerunterrichtlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Trägern außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Fördervoraussetzungen
- Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch anerkannt und zugleich Träger außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich sind.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für den Bereich der außerunterrichtlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Richtlinie OGS Qualifizierung)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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