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OGS Qualifizierung

Qualitätsentwicklung in der offenen Ganztagsschule
Antragsfrist:
27.10.2025 15.01.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Schulen und Bildungseinrichtungen
Verbände
Vereine
Bildung
Kinder und Jugend
Zuschuss/Zuweisung

Förderung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie für Maßnahmen der Weiterentwicklung der Qualität im Bereich der außerunterrichtlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Trägern außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Fördervoraussetzungen

  • Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch anerkannt und zugleich Träger außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich sind.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für den Bereich der außerunterrichtlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Richtlinie OGS Qualifizierung)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Träger der außerschulischen Angebote