NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
Antragsfrist:
03.11.2025 – 03.11.2050
03.11.2025 – 03.11.2050
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Energie
Klimaschutz
Bau
Infrastruktur
Stadtentwicklung
Zuschuss/Zuweisung
Kurzbeschreibung
Jetzt Antrag stellen
Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen und Kreise
Fördervoraussetzungen
- Testantrag
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bewilligungsbehörden
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Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme
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