NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
Antragsfrist:
03.11.2025 – 03.11.2050
03.11.2025 – 03.11.2050
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Energie
Klimaschutz
Bau
Infrastruktur
Stadtentwicklung
Zuschuss/Zuweisung
Kurzbeschreibung
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen und Kreise
Fördervoraussetzungen
- Testantrag
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von BewilligungsbehördenWichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme
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