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NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036

Teaser
Antragsfrist:
03.11.2025 03.11.2050
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Energie
Klimaschutz
Bau
Infrastruktur
Stadtentwicklung
Zuschuss/Zuweisung

Kurzbeschreibung​

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen und Kreise​

Fördervoraussetzungen

  • Testantrag

Rechtliche Grundlage

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

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