NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
Antragsfrist:
01.01.2025 – 31.12.2026
01.01.2025 – 31.12.2026
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Digitalisierung
Energie
Klimaschutz
Bau
Infrastruktur
Stadtentwicklung
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Kurzbeschreibung Ihr Text
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
XYZ
Fördervoraussetzungen
- Voraussetzung 1
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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