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NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036

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Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Digitalisierung
Energie
Klimaschutz
Bau
Infrastruktur
Stadtentwicklung
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

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Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

XYZ​

Fördervoraussetzungen

  • Voraussetzung 1

Rechtliche Grundlage

Recht NRW

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bewilligungsbehörden