NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
Antragsfrist:
01.01.2025 – 31.12.2026
01.01.2025 – 31.12.2026
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Digitalisierung
Energie
Klimaschutz
Bau
Infrastruktur
Stadtentwicklung
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Kurzbeschreibung Ihr Text
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Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
XYZ
Fördervoraussetzungen
- Voraussetzung 1
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bewilligungsbehörden
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