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NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036

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Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Digitalisierung
Energie
Klimaschutz
Bau
Infrastruktur
Stadtentwicklung
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Kurzbeschreibung Ihr Text​

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

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Wer ist antragsberechtigt?

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Fördervoraussetzungen

  • Voraussetzung 1

Rechtliche Grundlage

Recht NRW

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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