Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur – Kommunales Förderbudget
11.03.2026 – 31.12.2026
Durch das Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen pauschal 10 Milliarden Euro für Sachinvestitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung.
Die Verteilung der pauschalen Investitionsmittel auf die einzelnen Kommunen ergibt sich aus der Anlage zum NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036. Jede antragsberechtigte Kommune hat Ende Januar 2026 einen Bereitstellungsbescheid über die Höhe des ihr im Förderzeitraum zur Verfügung stehenden Förderbudgets erhalten. Die Verteilung der Gesamtsumme auf die Gemeinden erfolgt zu 80 Prozent nach der Einwohnerzahl, zu 10 Prozent auf Grundlage der Gebietsfläche und zu 10 Prozent anhand des Kriteriums der Schlüsselzuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz der Jahre 2021 bis 2025. Die Kreise erhalten 20 Prozent der Investitionsmittel ihrerkreisangehörigen Gemeinden.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreise.
Fördervoraussetzungen
- Ein Antrag darf nur für solche Maßnahmen gestellt werden, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind. Weiterhin muss es sich um Sachinvestitionen aus den nachfolgenden Bereichen handeln.
- Sachinvestitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur,
- Sachinvestitionen in die Sanierung von Liegenschaften, etwa in energetischer Hinsicht, und Maßnahmen, die den Zielen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit dienen,
- Sachinvestitionen in die Verkehrsinfrastruktur,
- Sachinvestitionen in die Digitale Resilienz und Digitalisierung,
- Sachinvestitionen in die Sportinfrastruktur oder
- Sachinvestitionen in die Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Kontakt zu den BewilligungsbehördenFördergeber
Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenMit dem Förderportal „Nordrhein-Westfalen-fördert“ wurde ein barrierearmes, nutzerinnen- und nutzerorientiertes und medienbruchfreies Verfahren zur Abwicklung des bereitgestellten Sondervermögens und weiterer Förderprogramme geschaffen.
Das komplette Zuwendungsverfahren für den kommunalen Anteil am Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) wird hierüber abgebildet.
Es beginnt mit der Anzeige einer Investitionsmaßnahme und endet mit der Bestätigung der zweckentsprechenden Verwendung der bereitgestellten Investitionsmittel. Das Verfahren wird vollständig digital abgewickelt.
Nachdem Kommunen ihre Investitionsmaßnahmen im digitalen Verfahren angelegt haben, können diese Mittel bei der für sie zuständigen Bezirksregierungen abrufen.
Im Rahmen der Mittelfreigabe prüft die Bezirksregierung lediglich, ob die Voraussetzungen des § 2 Absatz 2 NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036 vorliegen.
Die Kommunen sind verantwortlich dafür, dass die Fördervoraussetzungen eingehalten werden.
Eine umfassende Prüfung erfolgt erst und ausschließlich im Rahmen der Stichprobenprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW).
Über das Förderportal können alle notwendigen Arbeitsschritte im Zusammenhang mit dem „Kommunalen Förderbudget des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur“ digital vollzogen werden.
Diese sind:
1. Anzeige bzw. Anmeldung einer Maßnahme über die Schaltfläche „Antrag stellen“.
2. Mittelanmeldung über das Formular „Mittelabruf“ unter „Ihre aktiven Anträge“.
Diese Schaltfläche wird Ihnen nach Überführung der Maßnahme durch die Bewilligungsbehörde angezeigt.
3. Bestätigung der zweckentsprechenden Verwendung (Verwendungsbestätigung) zum Abschluss der Investitionsmaßnahme unter „Ihre aktiven Anträge“. Diese Schaltfläche wird Ihnen nach Überführung der Maßnahme durch die Bewilligungsbehörde angezeigt.
4. Änderung / Stornierung von Maßnahmen über die Funktion „Änderungsantrag“ ebenfalls unter „Ihre aktiven Anträge“.
Diese Schaltfläche wird Ihnen nach Überführung der Maßnahme durch die Bewilligungsbehörde angezeigt
Über Ihren Zugang können Sie die vorgenannten Funktionen von Nordrhein-Westfalen-fördert vollumfänglich nutzen.
Ihren Account benötigen Sie für die gesamte Laufzeit des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur.
Eine Registrierung im Verfahren kann auf zwei Wegen erfolgen:
1. Über eine Eigenregistrierung mit einem NRW-Plan.web-Konto: https://www.nordrhein-westfalen-plan.nrw/onlineantrag#registrierung
2. Über das ELSTER Mein Unternehmenskonto: Hierbei handelt es sich um einen Service der deutschen Finanzverwaltung für juristische Personen im
öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich.
Informationen zur Beantragung und Einrichtung des ELSTER Mein Unternehmenskontos finden Sie unter: https://info.mein-unternehmenskonto.de/
Eine Eingabe kann erst erfolgreich abgesendet werden, wenn im jeweiligen Formular keine Fehler mehr vorhanden sind.
Die Formulare sind so gestaltet, dass ein Großteil der Angaben verpflichtend ist. Somit werden unnötige Eingaben vermieden und das Verwaltungsverfahren so schlank wie möglich gehalten.
Die Formulare sind in Kapitel unterteilt, zwischen denen Sie in der Navigationsspalte springen können.
Die Formulare weisen Sie eigenständig durch verschiedene Symbole darauf hin, welche Eingaben erforderlich sind.
Wenn neben der Bezeichnung eines Kapitels jeweils links im Navigationsbereich ein kleines rotes Warndreieck angezeigt wird, fehlen im jeweiligen Kapitel noch zwingende Angaben oder die Eingabe war fehlerhaft.
Es erscheint ein rot umrandetes Hinweisfeld im oberen Bereich des jeweiligen Kapitels mit der Angabe des Fehlerinhalts.
Sie können jederzeit zu und zwischen den verschiedenen Kapiteln des Formulars wechseln und die Angaben korrigieren bzw. ergänzen.
Es erfolgen automatische Speicherungen nach jedem Klick, sodass Ihre Eingaben nicht verloren gehen.
Formulare können auch im Entwurf jederzeit gespeichert werden und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
Bei einem technischen Problem können Sie über die Schaltfläche „Kontakt“ im unteren Bereich der Website an unseren Support wenden.
Das Kontaktformular kann über den nachfolgenden Link erreicht werden: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/support-und-kontakt
Bei einer inhaltlichen oder rechtlichen Frage können Sie sich an die jeweils zuständige Bezirksregierung wenden.
Die jeweiligen Kontaktinformationen finden sie weiter oben auf dieser Seite im Bereich „Kontakt und Ansprechperson“.
Im Bereich "Downloads zum Förderprogramm" finden Sie unsere aktuellen FAQ zum Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur, welche stetig aktualisiert werden.
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