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Nahmobilität Test

Für mehr Sicherheit, Klimaschutz und Lebensqualität im Alltag: Mit dem Förderprogramm Nahmobilität unterstützt Nordrhein-Westfalen Städte und Gemeinden bei Bauprojekten für den Fuß- und Radverkehr.
Antragsfrist:
07.05.2026 31.05.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Gemeindeverbände
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Das Förderprogramm Nahmobilität (FöRi-Nah) unterstützt Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen dabei, sichere und attraktive Wege für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Das Ziel des Programms ist es, Schritt für Schritt bessere Bedingungen für eine umweltfreundliche Mobilität vor Ort zu schaffen, um den Anteil von Radfahrerinnen, Radfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern am Gesamtverkehr zu erhöhen.

Gefördert werden unter anderem der Bau und Ausbau von Rad- bzw. Fußwegen, sichere Querungshilfen, Fahrradabstellanlagen, Einrichtung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen, aber auch entsprechende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Erhebungen zum Mobilitätsverhalten. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln und ergänzenden Bundeszuweisungen.

Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen geprüft. Eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist, dass Kommunen für einen schnellen Baubeginn zu sorgen haben, sobald die Bewilligung da ist.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen,
  • die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW.
  • Fördervoraussetzungen

    • Das Bauprojekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
    • Gefördert werden Bauvorhaben, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr (z. B. zu Fuß oder mit dem Fahrrad) dienen.
    • Die Planung muss so weit abgeschlossen sein, dass Baureife vorliegt und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt.
    • Benötigte Flächen müssen der Kommune gehören oder es muss eine Nutzungsvereinbarung bestehen.
    • Die Kommune muss einen Eigenmittel einbringen.

    Rechtliche Grundlage

    Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität - FöRi-Nah)

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    Kontakt und Ansprechperson

    Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

    < E-Mail

    Fördergeber

    Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
    Weiterführende Links und Downloads