Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen (SKIZZENVERFAHREN Aufruf II fremdes Förderprogramm)
11.09.2026 – 31.10.2026
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TEXT Skizzenverfahren
Die Landesregierung hält es auch weiterhin für gesellschaftlich dringend geboten, die Sportvereine in unserem Land in die Lage zu versetzen, durch Anreize zur Modernisierung, Sanierung und Neubau von Sportstätten zeitgemäße, barrierefreie und sichere Sportstätten zu schaffen. Wie bereits im vorangegangenen Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ können damit die Sportorganisationen vor Ort ihre vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben bedarfs- und anforderungsgerecht wahrnehmen.
Mit diesem Investitionsprogramm nach dem „NRW-Infrastrukturgesetz 2025-2036“ soll weiterhin bedarfsgerecht der Investitionsstau abgebaut werden. Durch die Schaffung einer zeitgemäßen, modernen Sportinfrastruktur wird ein zentraler Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des bürgerschaftlichen Engagements, der Gesundheitsvorsorge und zur sozialen Integration in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens geleistet. Der Sport im Verein stärkt soziale Beziehungen und schafft Orte gegen die Einsamkeit über alle Generationen.
Besondere Förderziele der Landesregierung sind dabei Maßnahmen:
- der energetischen Ertüchtigung und Nachhaltigkeit,
- der Unfallvermeidung und –vorbeugung,
- der Barrierearmut,
- der Geschlechtergerechtigkeit und
- der Begegnung von Einsamkeit.
Um am Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, nutzen Sie bitte den unten genannten Link zum Förderportal des Landessportbundes NRW.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Sportvereine, die bereits zum 01.01.2026 Mitglied in einem Stadt-/Kreissportbund oder einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen sind.Bei Antragsstellung ist die Mitgliedschaft in einem Stadt-/Kreissportbund und einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen nachzuweisen („Doppelmitgliedschaft“).
Fördervoraussetzungen
- Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller:
- Eigentümer, Mieter oder Pächter wirtschaftlicher Träger von Schwimmbädern, Sportstätten bzw. Sportanlagen sind, das heißt, der Sportverein muss für die Instandsetzung und Instandhaltung zuständig sein („Dach und Fach“). Bei Pacht- und Mietverhältnissen muss ein Vertragsverhältnis vorliegen, das bei Fertigstellung der Maßnahme noch mindestens zehn Jahre Bestand hat.
- Mindestinvestitionsvolumen 50.000 EUR - Mindestförderung 50 % (Bagatellgrenze 25.000 EUR Förderhöhe)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen, BundAntwort 1
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