LFP-AP 2025-2028
01.01.2025 – 31.05.2026
Gemäß § 19 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) erstellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einen Landesförderplan, in dem die Fördermaßnahmen und -mittel für die Alten- und Pflegepolitik für die Dauer einer Legislaturperiode gebündelt und transparent aufgeführt sind.
Der Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung in der Wahlperiode liegt bei der Stärkung von Teilhabe und Engagement sowie der Verringerung der Einsamkeit im Alter, sektorenübergreifende Vernetzung und Unterstützung der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen im Quartier.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Träger der Alten- und Pflegepolitik wie:
- Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte),
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie private Anbieter,
- Strukturen und Institutionen im Bereich Beratung, Engagement, Selbsthilfe, Quartiersentwicklung.
Fördervoraussetzungen
- Freie Träger und Kommunen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Land NRW
- Träger der Pflegeversicherung in NRW
Öffentliche und freigemeinnützige Träger, inkl. Kommunaler Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, private Anbieter im Bereich Pflege, Alter und Demenz.
Nein, es gibt keine Fristen. Anträge können laufend eingereicht werden.
Etwa 3-5 Monate vom vollständigen Antrag bis zum Bescheid.
Vor Antragstellung eine Projektskizze (1-3 Seiten mit Ziel, Laufzeit, Meilenstein und Fördersumme) anfertigen und per E-Mail an LFP-AP@mags.nrw.de senden.
- De-minimis-Erklärung
- Optional bei Bedarf: Anlagen zu Personal, Weiterleitung, Buchführungs- und Zeiterfassungssystem
Diese Anlagen sind im digitalen Antragsformular hinterlegt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde auf Grundlage der festgelegten Schwerpunkte in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.