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LFP-AP 2025-2028

Ziel: Teilhabe im Alter stärken & Quartiersversorgung ausbauen mit dauerhaftem Fokus auf soziale Vernetzung und lokale Unterstützungsstrukturen.
Es gibt keine Antragsfristen. Förderungen bis zu 3 Jahren möglich.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.05.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Verbände
Vereine
Soziales
Zuschuss/Zuweisung

Gemäß § 19 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) erstellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einen Landesförderplan, in dem die Fördermaßnahmen und -mittel für die Alten- und Pflegepolitik für die Dauer einer Legislaturperiode gebündelt und transparent aufgeführt sind.

Der Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung in der Wahlperiode liegt bei der Stärkung von Teilhabe und Engagement sowie der Verringerung der Einsamkeit im Alter, sektorenübergreifende Vernetzung und Unterstützung der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen im Quartier.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Träger der Alten- und Pflegepolitik wie:

-          Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte),

-          Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie private Anbieter,

-          Strukturen und Institutionen im Bereich Beratung, Engagement, Selbsthilfe, Quartiersentwicklung.

Fördervoraussetzungen

  • Freie Träger und Kommunen

Rechtliche Grundlage

keine

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Land NRW
  • Träger der Pflegeversicherung in NRW
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Öffentliche und freigemeinnützige Träger, inkl. Kommunaler Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, private Anbieter im Bereich Pflege, Alter und Demenz.

Nein, es gibt keine Fristen. Anträge können laufend eingereicht werden.

Etwa 3-5 Monate vom vollständigen Antrag bis zum Bescheid.

Vor Antragstellung eine Projektskizze (1-3 Seiten mit Ziel, Laufzeit, Meilenstein und Fördersumme) anfertigen und per E-Mail an LFP-AP@mags.nrw.de senden.

- De-minimis-Erklärung
- Optional bei Bedarf: Anlagen zu Personal, Weiterleitung, Buchführungs- und Zeiterfassungssystem
Diese Anlagen sind im digitalen Antragsformular hinterlegt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde auf Grundlage der festgelegten Schwerpunkte in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.