Direkt zum Inhalt

LFP 2025-2028 Durchführungsort

Ziel: Teilhabe im Alter stärken & Quartiersversorgung ausbauen mit dauerhaftem Fokus auf soziale Vernetzung und lokale Unterstützungsstrukturen.
Es gibt keine Antragsfristen. Förderungen bis zu 3 Jahren möglich.
Antragsfrist:
13.08.2025 31.12.2028
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Soziales
Zuschuss/Zuweisung

Gemäß § 19 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) erstellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einen Landesförderplan, in dem die Fördermaßnahmen und -mittel für die Alten- und Pflegepolitik für die Dauer einer Legislaturperiode gebündelt und transparent aufgeführt sind.

Der Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung in der Wahlperiode liegt bei der Stärkung von Teilhabe und Engagement sowie der Verringerung der Einsamkeit im Alter, sektorenübergreifende Vernetzung und Unterstützung der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen im Quartier.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Jeder ​

Fördervoraussetzungen

  • Freie Träger und Kommunen

Rechtliche Grundlage

nein

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Land NRW
  • PK