LFP 2025-2028 Durchführungsort
13.08.2025 – 31.12.2028
Gemäß § 19 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) erstellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einen Landesförderplan, in dem die Fördermaßnahmen und -mittel für die Alten- und Pflegepolitik für die Dauer einer Legislaturperiode gebündelt und transparent aufgeführt sind.
Der Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung in der Wahlperiode liegt bei der Stärkung von Teilhabe und Engagement sowie der Verringerung der Einsamkeit im Alter, sektorenübergreifende Vernetzung und Unterstützung der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen im Quartier.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Jeder
Fördervoraussetzungen
- Freie Träger und Kommunen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Land NRW
- PK