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KScheck Test 1

Kulturscheck
Antragsfrist:
10.03.2026 31.03.2026
Antragstellung in Kulanz

Zweckverbände
Private Unternehmen
Verbände
Vereine
Bürgerinitiativen
Künstlerinnen und Künstler
Kinder und Jugend
Soziales
Kunst und Kultur
Medien
Zuschuss/Zuweisung

Richtlinie Siehe ​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Siehe R​ichtlinie 

Fördervoraussetzungen

  • Richtlinie muss erfüllt sein.

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Kontakt

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen