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Interessenbekundung Heimat-Einsatz

Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen können sich auf die Menschen in den Feuerwehren und den anerkannten Hilfsorganisationen verlassen – und das jeden Tag. Mit dem Programm Heimat-Einsatz unterstützt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen.
Antragsfrist:
13.03.2026 30.04.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Ehrenamt
Bau
Infrastruktur
Zuschuss/Zuweisung

Über 90.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute, über 19.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helferder anerkannten Hilfsorganisationen im Katastro­phenschutz und über 16.000 hauptamtliche Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen sind ein Garant für die Sicherheit in unserem Gemeinwesen: 

Diese Menschen leisten einen besonderen Dienst, der mit großen Heraus­forderungen und Gefahren verbunden ist und dem Schutz und der Si­cherheit unserer Bevölkerung dient.

Dabei ist die ehrenamtliche Struktur der freiwilligen Feuerwehren ein unver­zichtbares Element der Gefahrenabwehr. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist ein hohes Gut undfür das gesellschaftliche Miteinander von unverzichtbarer Bedeutung.

Der Brandschutz, die Hilfeleistung und der Katastrophenschutz bauen dabei auf der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung auf und ergänzen diese um die imöffentlichen Interesse gebotenen Maßnahmen.

Technische Veränderungen und Neuerungen erfordern oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Feuerschutzwesens; dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern der freiwilligen Feuerwehren. ​

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Städte und Gemeinden​, die Aufgabenträger, die für den Brandschutz und die Hilfeleistung nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 BHKG zuständig sind und über einen gültigen Brandschutzbedarfsplan nach § 3 Absatz 3 BHKG verfügen.
  • Zuwendungsempfänger können auch mehrere Aufgabenträger im obigen Sinne sein, die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine Baumaßnahme für ein gemeinsames Feuerwehrhaus der freiwilligen Feuerwehr durchführen. Der Antrag ist in diesem Fall durch eine beteiligte Kommune zu stellen, die federführend die Koordinierung, Abstimmung und Abrechnung mit den beteiligten Aufgabenträgern übernimmt.

Fördervoraussetzungen

  • Es muss sich um ein Feuerwehrhaus der freiwilligen Feuerwehr handeln.
  • Die erwarteten Gesamtausgaben müssen mindestens 500.000 Euro betragen.
  • Ihr Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
  • Die Maßnahme muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
  • Sie benötigen folgende Unterlagen: Ihre Kontaktdaten, aussagekräftige Informationen zu Ihrer Maßnahme, eine Aufstellung der zu erwartenden Gesamtausgaben und Informationen über Ihre Freiwillige Feuerwehr.

Rechtliche Grundlage

§§ 23, 44 LHO Nordrhein-Westfalen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.