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Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie

Das Land Nordrhein‑Westfalen unterstützt Kommunen, Gemeinde-, Wasserverbände und andere öffentliche Akteure dabei, Gewässer in Nordrhein-Westfalen zu schützen und Hochwasserrisiken zu verringern.
Antragsfrist:
01.01.2026 31.12.2027
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Umwelt- und Naturschutz
Infrastruktur
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen, Gemeindeverbände, Sondergesetzliche Wasserverbände und Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz bei der Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements und der Wasserrahmenrichtlinie. Gefördert werden neben wasserbaulichen Maßnahmen auch Untersuchungen, Grunderwerb, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, dazu gehören:

  • die Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten und Risikoanalysen,
  • wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement wie Deiche, Hochwasserrückhaltebecken oder mobile Schutzwände,
  • wasserbauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung naturnaher Gewässerverläufe und der Durchgängigkeit,
  • Monitoring, Untersuchungen und Planungen,
  • Grunderwerb von Flächen,
  • Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

Diese Förderung hilft, Fließgewässern wieder mehr Raum zu geben und in einen ökologisch guten Zustand zu versetzen, die ökologische Durchgängigkeit zu verbessern und den Schutz vor Hochwasserereignissen zu verbessern. Die Zuschüsse betragen zwischen 40 % und 80 % der förderfähigen Ausgaben. In bestimmten Fällen sind Förderungen für private Unternehmen möglich. Die Richtlinie gilt bis Ende 2027.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, Sondergesetzliche Wasserverbände, Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz, Anstalten des öffentlichen Rechts),
  • juristische Personen des Privatrechts nur für bestimme Fördergegenstände,
  • Unternehmen nur bei Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit.
  • Fördervoraussetzungen

    • Test

    Rechtliche Grundlage

    Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

    Jetzt lesen

    Kontakt und Ansprechperson

    Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

    Ansprechperson finden

    Fördergeber

    Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen