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Heimat-Zeugnis

Das Programm „Heimat-Zeugnis“ fördert Projekte ab 100.000 Euro, die besondere Orte, Traditionen oder Bauwerke in Nordrhein-Westfalen lebendig erzählen. Reichen Sie jetzt ihr überzeugendes Konzept ein und sichern Sie sich bis zu 90 % Zuschuss, um Gebäude, Plätze oder Museen in inspirierende Lern- und Begegnungsorte zu verwandeln.
Antragsfrist:
01.08.2025 – 31.12.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Denkmalpflege
Heimat
Zuschuss/Zuweisung

Das „Heimat-Zeugnis“ macht Geschichte erlebbar. Gefördert werden Projekte, die lokale oder regionale Besonderheiten anschaulich aufarbeiten und öffentlich präsentieren – etwa die Inszenierung eines historischen Bahnhofs, ein digital geführter Denkmalpfad oder die Umgestaltung eines Museums zu einem modernen Lernort. Entscheidend ist ein überzeugendes Konzept, das Menschen aller Generationen anspricht und den Ort dauerhaft zugänglich hält.Das Land unterstützt solche Vorhaben mit einem zweckgebundenen Zuschuss. Das Geld darf also nur für dieses Projekt eingesetzt werden. Die Förderung deckt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei bringen private Träger mindestens 10 % Eigenmittel auf, Kommunen in der Regel 20 % und Kommunen in Haushaltssicherung ebenfalls 10 %.Gefördert werden ausschließlich Projekte mit förderfähigen Gesamtausgaben von mindestens 100.000 Euro, die innerhalb von höchstens drei Jahren umgesetzt werden, keine Gewinnerzielung anstreben und in Nordrhein-Westfalen stattfinden.Ablauf der Förderung: Zuerst bespricht die Projektträgerin bzw. der Projektträger die Idee mit der zuständigen Bezirksregierung, anschließend wird der Antrag online gestellt und unterschrieben eingereicht. Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Die Mittel fließen dann in Teilbeträgen, sobald Rechnungen fällig sind. Nach Projektende muss online nachgewiesen werden, wie die Gelder verwendet wurden. Publikationen, Veranstaltungen und gut sichtbare Schilder machen dabei auf die Unterstützung des Landes aufmerksam.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

·      Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ·      Private und gemeinnützige Organisationen (zum Beispiel Vereine oder Stiftungen) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Fördervoraussetzungen

  • Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen realisiert
  • Förderfähige Gesamtausgaben betragen mindestens 100.000 Euro
  • Schlüssiges Konzept macht lokale Geschichte oder Besonderheiten öffentlich erlebbar und generationenübergreifend zugänglich

Rechtliche Grundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Zeugnis“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen