Für Lieferbetriebe - Programmteil Schulmilch des EU-Schulprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen
08.08.2025 – 31.12.2026
Wenn Sie Interesse daran haben, als Lieferant im Rahmen des EU Schulprogramm NRW, Programmteil Milch aktiv zu werden, benötigen Sie in einem ersten Schritt eine Zulassung als Lieferbetrieb für das EU Schulprogramm NRW. Der Zulassungsantrag ist beim Landesamt Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) zu stellen. Die Zulassung als Lieferbetrieb ist nicht ausreichend, um Schulen oder Kitas zu beliefern. Diese darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Bei einer vorherigen Lieferung ist keine Erstattung im Rahmen des EU Schulprogramm NRW möglich.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Registrierte Lieferbetriebe in Nordrhein-Westfalen
Fördervoraussetzungen
- Sie müssen bereits als zugelassener Lieferbetrieb beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) registriert sein.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber EU, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE)DOCX, 13.41 KB