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Für Lieferbetriebe - Programmteil Schulmilch des EU-Schulprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen

In Kitas, Grund- und Förderschulen gehören Milch und Milchprodukte. Durch die pädagogische Begleitung des Programms sollen die Ernährungskompetenzen der Kinder nachhaltig gefördert werden. Sie als Lieferbetriebe sind für einen Erfolg des Programms unerlässlich.
Antragsfrist:
08.08.2025 31.12.2026
Antragstellung möglich

Land- und Forstwirte
Private Unternehmen
Bildung
Kinder und Jugend
Schule
Weiterbildung
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft
Zuschuss/Zuweisung

Wenn Sie Interesse daran haben, als Lieferant im Rahmen des EU Schulprogramm NRW, Programmteil Milch aktiv zu werden, benötigen Sie in einem ersten Schritt eine Zulassung als Lieferbetrieb für das EU Schulprogramm NRW. Der Zulassungsantrag ist beim Landesamt Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) zu stellen. Die Zulassung als Lieferbetrieb ist nicht ausreichend, um Schulen oder Kitas zu beliefern. Diese darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Bei einer vorherigen Lieferung ist keine Erstattung im Rahmen des EU Schulprogramm NRW möglich.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Registrierte Lieferbetriebe in Nordrhein-Westfalen

Fördervoraussetzungen

  • Sie müssen bereits als zugelassener Lieferbetrieb beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) registriert sein.

Rechtliche Grundlage

Informationen für Lieferbetriebe

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber EU, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE)
Weiterführende Links und Downloads