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Förderung von BNE-Umweltbildungseinrichtungen - Endversion

https://www.bne.nrw/agentur/landesnetzwerk/foerderrichtlinie/
Antragsfrist:
18.08.2025 31.12.2035
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Verbände
Vereine
Bildung
Kinder und Jugend
Gleichstellung
Integration
Klimaschutz
Umwelt- und Naturschutz
Sonstiges
Zuschuss/Zuweisung

Das Förderprogramm ist Teil der Umsetzung der Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung – BNE in NRW 2030. Die Strategie verfolgt unter anderem das Ziel, die Förderstrukturen des Landes zugunsten der Angebote einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu verbessern. Dies gilt auch für den Bereich der außerschulischen Umweltbildung. Regional bedeutsame Umwelt­bildungs­einrichtungen, die als Regionalzentren im Landesnetzwerk mitarbeiten wollen und ihre Bildungsarbeit im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung gestalten, können sich mit einem Projektvorhaben bewerben. Das Förderprogramm basiert auf dem Fachkonzept zum "Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW". Es beschreibt die mit dem Aufbau des Landesnetzwerks verfolgte Zielrichtung, die strukturelle Ausgestaltung des Netzes sowie die wesentlichen Aufgaben der Regionalzentren. Das Fachkonzept gibt Auskunft über die an die Förderung von Bildungs- und Vernetzungs­aktivitäten der Regionalzentren geknüpften fachlichen Erwartungen. Es dient Antrag­stellenden somit auch als Orientierungs­hilfe und unterstützt inhaltlich bei der Antragsstellung.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften sowie Stiftungen, Kirchen, Gemeinden und Gemeindeverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts

Fördervoraussetzungen

  • Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung gemäß Richtlinien-Nr. 2.1 ist, dass eine am Netz beteiligte Einrichtung auf allen unter der Nr. 2.1 als verbindlich beschriebenen Handlungsfeldern aktiv wird, wobei Umfang und Intensität der Maßnahmen je nach Größe und Reichweite der Einrichtung unterschiedlich sein können. Die Zuwendung wird insoweit auf Basis einer qualifizierten und quantifizierten Maßnahmenplanung gewährt.
  • Für eine Förderung nach der Richtlinien-Nr. 2.2 muss die Maßnahme an der jeweils aktuellen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (abrufbar unter www.umwelt.nrw.de) anknüpfen und zur Umsetzung der darin formulierten Zielsetzungen beitragen. Als Nachweis dient eine schriftliche Darstellung der Bezüge und Beiträge zur Erreichung der Ziele der BNE-Strategie.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien BNE-/Umweltbildungseinrichtungen NRW – FöBNE)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von MUNV NRW
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme