Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ NRW)
Antragsfrist:
12.03.2025 – 31.10.2025
12.03.2025 – 31.10.2025
Antragstellung momentan nicht möglich
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen
für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte. Ziel sind die
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen
Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen. Durch interkommunale
Zusammenarbeit kann die Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns
gesteigert und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau in den Regionen
gewährleistet werden.