Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ NRW)
Antragsfrist:
11.03.2025 – 31.10.2025
11.03.2025 – 31.10.2025
Antragstellung momentan nicht möglich
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für neue vorbildhafte interkommunale
Kooperationsprojekte. Ziel sind die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale
Kooperationen. Durch interkommunale Zusammenarbeit kann die Effizienz und
Effektivität des öffentlichen Handelns gesteigert und gleichzeitig ein hohes
Versorgungsniveau in den Regionen gewährleistet werden.