Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
04.08.2025 – 31.12.2025
Durch interkommunale Zusammenarbeit kann die Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns gesteigert und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau in den Regionen gewährleistet werden. Entsprechende Handlungsansätze dienen – auch mit Blick auf die demografische Entwicklung – dem Erhalt und Ausbau lokaler wie regionaler Gestaltungsspielräume. Gerade für kleinere Städte und Gemeinden kann die interkommunale Zusammenarbeit eine Chance sein, um Doppelstrukturen zu vermeiden und strategische Gewichte zu erhöhen. Die Erfolgsformel für die Zukunft könnte lauten: „Kooperieren statt konkurrieren“ – und das vor allem zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind viele Formen von Zusammenarbeit möglich: im Kleinen wie im Großen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind die nordrhein-westfälischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts oder des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wird von einem Beteiligten gestellt.
Fördervoraussetzungen
- Das Kooperationsprojekt muss Vorbildcharakter für das Handlungspotential interkommunaler Zusammenarbeit haben
- Das Kooperationsprojekt ist dauerhaft einzurichten, mindestens jedoch auf fünf Jahre.
- Durch die Zusammenarbeit soll eine Einsparung der personellen und sächlichen Aufwendungen von mindestens 15 Prozent pro Jahr erzielt werden (Effizienzgewinn)
- Einen gültigen Gremienbeschluss
Rechtliche Grundlage
Richtlinie für Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster