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Förderprogramm NRW-Plan - Gute Infrastruktur

Teaser
Antragsfrist:
14.07.2026 31.05.2027
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Infrastruktur
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Förderungen der Infrastruktur für Gemeinde und Kreise

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Städte, Kreise, Gemeinden​

Fördervoraussetzungen

  • FIKTIVE Fördervoraussetzung
  • Fördervoraussetzung 2 - immer nett sein

Rechtliche Grundlage

Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Links und Downloads