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Denkmalförderprogramm

Antragsfrist:
20.03.2025 30.09.2025
Antragstellung momentan nicht möglich

Das Land
Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und
-eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der
Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche
Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von
Denkmälern dienen, gefördert.