Denkmalförderprogramm
Antragsfrist:
20.03.2025 – 30.09.2025
20.03.2025 – 30.09.2025
Antragstellung momentan nicht möglich
Das Land
Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und
-eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der
Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche
Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von
Denkmälern dienen, gefördert.